Die 6 Pflichtbereiche des KRITIS-Dachgesetzes
Risikoanalyse & Resilienz-Plan
Formale Analyse aller relevanten Risiken - Cyber, physisch, Naturereignisse, Insider. Resilienz-Plan mit Maßnahmen und Verantwortlichen bis zur definierten Frist nach Inkrafttreten.
All-Hazards-Approach
Nicht nur Cyberangriffe - auch Sabotage, Extremwetter, Lieferkettenunterbrechungen und Insider-Bedrohungen müssen adressiert sein. Das ist der wesentliche Unterschied zu NIS2.
Sicherheitsmaßnahmen-Baseline
Mindestmaßnahmen für physischen Schutz: Zugangskontrollen, Zaunüberwachung, Notfall-Stromversorgung, redundante Kommunikation, Schutz vor physischer Sabotage.
Meldepflicht erheblicher Vorfälle
Erhebliche Störungen melden an BBK. Bei Cyber-Komponente zusätzlich an BSI (NIS2) - der Doppel-Meldeprozess muss dokumentiert sein.
Sicherheitsverantwortlichen benennen
Bestimmte Betreiber müssen einen namentlichen Sicherheitsverantwortlichen beim BBK registrieren. Schulungsnachweise sind erforderlich.
Audits & Nachweise
Regelmäßige externe Überprüfungen (alle 2 Jahre), Eigenerklärungen und Dokument-Vorlage auf BBK-Anfrage.
STAND Juli 2026: - KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG): in Kraft seit 16. März 2026 - Registrierungsfrist beim BBK lief am 17. Juli 2026 ab - EU-CER-Richtlinie: 2022/2557, in Kraft (Umsetzungsfrist war Oktober 2024) - Aufsicht: BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) - Ergänzung zu NIS2: NIS2 = Cyber, KRITIS-Dachgesetz = Physisch
Was ist das KRITIS-Dachgesetz?
Das KRITIS-Dachgesetz ist das erste deutsche Bundesgesetz, das physische Resilienz kritischer Infrastrukturen regelt - getrennt von der digitalen Sicherheit nach NIS2.
Das KRITIS-Dachgesetz setzt die EU-Richtlinie 2022/2557 (CER - Critical Entities Resilience) in deutsches Recht um. Während NIS2 die Cybersicherheit von Netz- und Informationssystemen regelt, kümmert sich das KRITIS-Dachgesetz um physische Bedrohungen: Sabotage, Terroranschläge, Naturkatastrophen, Lieferkettenunterbrechungen, Insider-Bedrohungen.
Kernpunkte:
- Gilt für „besonders wichtige Anlagen" in 10 Sektoren
- Aufsicht: BBK (nicht BSI!) - eigene Behörde, eigene Meldewege
- Strafrahmen: bis 1 Mio. € (§ 24 KRITISDachG) - die 10 Mio. € / 2 % stammen aus NIS2/BSIG
- „All-Hazards-Approach": nicht nur Cyber, sondern alle Bedrohungsarten
→ Digitale Cybersicherheit nach NIS2
Bin ich KRITIS-Betreiber? Eligibility-Check
Betroffenheit hängt von Sektor und Schwellenwerten ab - wir klären das in 30 Minuten.
| Sektor | Schwellenwert (Richtwerte) | Audience-Fokus |
|---|---|---|
| Energie | Stromerzeugung über bestimmter MW-Schwelle, Versorgung > 500k Haushalte | Private Energieversorger, Industriebetriebe mit Eigenstrom auf Schwelle |
| Wasser | Versorgung > 500k Personen | (Informations-Vollständigkeit; keine primäre Audience-Adressierung) |
| Gesundheit | Pharma-Hersteller, Medizinprodukte > bestimmter Umsatz | Pharma-Produktion, Medizinprodukte-Hersteller |
| Ernährung | Lebensmittelhersteller > Versorgungsschwelle | Großbäckereien, Fleisch-/Getränkehersteller |
| ITK | RZ über bestimmter MW-Leistung, DNS-Provider | RZ-Betreiber, Cloud-Anbieter, Telco-Backbone |
| Transport | Hafen/Flughafen über Umschlagschwelle | Private Logistik-Hubs, Großlager mit kritischer Funktion |
| Finanz | Systemrelevante Institute | (Keine primäre Audience-Adressierung) |
| Medien | Rundfunk/Presse > Reichweitenschwelle | Großverlage (Informationsvollständigkeit) |
| Weltraum | Satelliten-Betreiber | Satelliten-Betreiber |
| Abfall | Private Entsorger > Schwelle | Private Entsorgungsunternehmen |
Besondere Trigger (auch unter den Schwellen):
- Privater Eigenstrom/Eigenwasser für kritische Produktionsprozesse
- Unverzichtbare Funktion in einer regionalen Versorgungskette
- Vertraglich als „kritischer Zulieferer" für einen KRITIS-Betreiber qualifiziert
Unsicher? Wir machen den Pflicht-Check in 30 Minuten.
KRITIS-Dachgesetz vs. NIS2 - was ist anders?
Viele verwechseln die beiden - sie sind komplementär, nicht identisch.
| Aspekt | NIS2 | KRITIS-Dachgesetz |
|---|---|---|
| Fokus | Cyber + Netz-/IT-Sicherheit | Physische Resilienz + All-Hazards |
| EU-Quelle | Richtlinie 2022/2555 | Richtlinie 2022/2557 (CER) |
| DE-Aufsicht | BSI | BBK |
| Sektor-Liste | 18 Sektoren | 10 Sektoren |
| Einrichtungstypen | „Wichtig" + „Besonders wichtig" | „Besonders wichtige Anlagen" |
| Strafrahmen | 10 Mio. € / 2 % (besonders wichtig), 7 Mio. € / 1,4 % (wichtig) | bis 1 Mio. € |
| Besonderheit | Cyber-Vorfallmeldung 24/72h/1M | Physische Vorfallmeldung BBK |
Wer unter beide fällt (z. B. Energieversorger, großer Logistiker, Telco): zwei Behörden, zwei Meldeprozesse, zwei Audit-Regimes - aber 60-70 % Überschneidung in den Maßnahmen. Wir koordinieren beides aus einer Hand.
Übergangsfristen - was bis wann?
Das KRITIS-Dachgesetz ist seit dem 16. März 2026 in Kraft. Die Registrierungsfrist beim BBK lief am 17. Juli 2026 ab - die Pflichten laufen also bereits.
Fristenstruktur nach dem KRITISDachG:
- bis 17. Juli 2026: digitale Registrierung beim BBK (abgelaufen)
- +9 Monate ab Registrierung: Risikoanalyse nach All-Hazards-Ansatz, danach mindestens alle vier Jahre zu wiederholen
- +10 Monate ab Registrierung: Resilienzplan mit technischen, baulichen und organisatorischen Maßnahmen
- danach: wiederkehrende Nachweise gegenüber der Aufsicht durch eine unabhängige Stelle
Wir pflegen diese Box aktuell. Die konkreten Fristen für Deinen Betrieb hängen am Registrierungsdatum - die rechnen wir Dir im Erstgespräch aus.
