Was der CRA von Dir verlangt
Security-by-Design & -by-Default
Produkte ohne bekannte ausnutzbare Schwachstellen ausliefern, mit sicherer Standardkonfiguration und minimierter Angriffsfläche. Sicherheit ist ab Werk Pflicht - nicht das nachträgliche Patch.
Schwachstellen-Management & SBOM
Schwachstellen über den Lebenszyklus erkennen und beheben, eine koordinierte Offenlegung (CVD) etablieren und eine SBOM (Software Bill of Materials) führen - damit Lücken in Fremdkomponenten schnell auffindbar sind.
Sicherheitsupdates über den Supportzeitraum
Kostenlose, zeitnahe Sicherheitsupdates über den Unterstützungszeitraum (in der Regel mindestens fünf Jahre) und ein sicherer, überprüfbarer Update-Mechanismus.
Technische Doku & Konformität
Technische Dokumentation (Anhang VII), Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung. Für wichtige und kritische Produkte kommt eine strengere Bewertung hinzu.
Melde-Pflichten an ENISA
Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle an die zuständige CSIRT und ENISA melden - Frühwarnung binnen 24 Stunden, danach gestaffelte Folgemeldungen.
Der CRA - kurz & knapp
Der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) ist seit Dezember 2024 in Kraft und verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler dazu, „Produkte mit digitalen Elementen“ über den gesamten Lebenszyklus cybersicher zu machen - von Security-by-Design bis zu Sicherheitsupdates und CE-Kennzeichnung.
Anders als NIS2 regelt der CRA nicht den Betrieb Deiner Organisation, sondern die Sicherheit der Produkte, die Du auf den Markt bringst. Er gilt als Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Die Melde-Pflichten greifen ab September 2026, die vollen Anforderungen inklusive CE-Kennzeichnung ab Dezember 2027. Security-by-Design lässt sich nicht kurz vor der Frist nachrüsten - deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt.
Bist Du vom CRA betroffen?
Betroffen ist praktisch jedes Produkt mit digitalen Elementen, das in der EU verkauft wird - Software ebenso wie vernetzte Hardware. Für einige Produktgruppen gelten strengere Bewertungsverfahren.
Deine Rolle entscheidet über die Pflichten:
- Hersteller tragen die Hauptlast: grundlegende Sicherheitsanforderungen, Schwachstellenbehandlung, technische Doku, Konformitätsbewertung und CE.
- Importeure dürfen nur konforme Produkte in den EU-Markt bringen und müssen das prüfen.
- Händler müssen mit der gebotenen Sorgfalt handeln und dürfen keine erkennbar nicht-konformen Produkte weiterverkaufen.
Drei Produkt-Stufen mit steigenden Anforderungen:
- Standard-Produkte (die große Mehrheit) - Selbstbewertung durch den Hersteller.
- Wichtige Produkte (Klasse I und II, z. B. Passwort-Manager, VPNs, Netzwerkmanagement, Firewalls, Hypervisoren) - strengere Verfahren, teils unter Einbindung einer notifizierten Stelle.
- Kritische Produkte (z. B. Hardware-Sicherheitsmodule, Smartcards) - können eine europäische Cybersicherheits-Zertifizierung erfordern.
Wir klären Deine Rolle und die Produktklasse im Erstgespräch - daraus ergibt sich, wie aufwändig die Konformität wird.
Was der CRA konkret verlangt
Der Kern des CRA sind die grundlegenden Anforderungen aus Anhang I: sichere Produkte ausliefern und Schwachstellen über den gesamten Lebenszyklus behandeln. Genau hier setzen wir technisch an.
| Anforderung | Was das heißt | Unsere Umsetzung |
|---|---|---|
| Security-by-Design | Keine bekannten ausnutzbaren Schwachstellen, sichere Voreinstellungen | Härtung, sichere Defaults, Angriffsflächen-Reduktion, Threat Modeling |
| Schwachstellen-Management | Erkennen, beheben, koordiniert offenlegen | CVD-Prozess, Schwachstellen-Scans, Patch-Prozess über den Lebenszyklus |
| SBOM | Komponenten und Abhängigkeiten transparent | SBOM-Erzeugung im Build, Abgleich gegen Schwachstellen-Feeds |
| Sicherheitsupdates | Zeitnahe, kostenlose Updates im Supportzeitraum | Sicherer Update-Mechanismus, Signierung, Release-Prozess |
| Technische Doku | Anhang VII, Konformitätsnachweis | Prüffeste Dokumentation, EU-Konformitätserklärung vorbereiten |
| Vorfall-Meldung | Aktiv ausgenutzte Schwachstellen an ENISA | Melde-Prozess mit 24-h-Frühwarnung, Runbooks, Zuständigkeiten |
Konkret heißt das: Wir bringen Security-by-Design in Deinen Entwicklungs- und Build-Prozess, richten Schwachstellen-Management mit SBOM und koordinierter Offenlegung ein, bauen einen sicheren Update- und Melde-Mechanismus und bringen die technische Dokumentation in einen prüffesten Zustand. Die EU-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung verantwortest Du als Hersteller - wir liefern die technischen Nachweise, die Du dafür brauchst.
CRA, NIS2, Maschinenverordnung & IEC 62443 - wie passt das zusammen?
Der CRA ist die Produktsicht, NIS2 die Betriebssicht - und für vernetzte Maschinen greifen zusätzlich die Maschinenverordnung und IEC 62443 ineinander. Wer das getrennt angeht, macht dieselbe Arbeit dreimal.
- CRA vs. NIS2: Der CRA sichert die Produkte, die Du herstellst; NIS2 sichert den Betrieb Deiner Organisation. Beide verlangen Schwachstellen- und Vorfallmanagement - technisch weitgehend dieselben Bausteine. → NIS2-Umsetzung
- CRA & IEC 62443: Für die OT- und Steuerungsebene liefert IEC 62443 das passende Sicherheitsmodell. Vieles, was der CRA für vernetzte Maschinen verlangt, deckt eine saubere IEC-62443-Umsetzung mit ab. → IEC 62443
- CRA & Maschinenverordnung: Für Maschinen mit digitalen Elementen greifen beide Regelwerke. Wir denken die Cybersicherheits-Anforderungen zusammen, statt sie doppelt zu erfüllen. → Industrial Cybersecurity
Unsere Empfehlung: Wer ohnehin ein ISMS oder OT-Security aufbaut, baut die CRA-Anforderungen anschlussfähig mit ein - ein gemeinsamer Stack statt paralleler Insellösungen.
Häufige Stolperfallen
„Der CRA betrifft nur klassische Software-Hersteller“ - falsch. Jede vernetzte Maschine, jedes IoT-Gerät und jede Steuerung mit Software fällt darunter. Gerade der Maschinen- und Anlagenbau ist stark betroffen.
„Wir haben bis 2027 noch Zeit“ - die Melde-Pflichten greifen schon ab September 2026, und Security-by-Design lässt sich nicht in den letzten Wochen nachrüsten. Wer jetzt entwickelt, sollte den CRA jetzt einplanen.
„SBOM pflegen wir einmalig von Hand“ - eine SBOM ist nur nützlich, wenn sie bei jedem Build automatisch aktuell entsteht und laufend gegen Schwachstellen-Feeds abgeglichen wird.
„Ein Sicherheitsupdate reicht bei Bedarf“ - der CRA verlangt Sicherheitsupdates über den gesamten Unterstützungszeitraum (in der Regel mindestens fünf Jahre) und einen sicheren Update-Mechanismus, kein Ad-hoc-Patch.
„Wir kennzeichnen einfach mit CE“ - die CE-Kennzeichnung setzt eine dokumentierte Konformitätsbewertung voraus. Bei wichtigen und kritischen Produkten reicht die reine Selbstbewertung nicht aus.
